Februar 2023
02.02.2023
Manchmal passt es einfach:
Zu meinem Gutachter ist die Meinung derer, die es wissen müssen, dass ich mit ihm den besten Sachverständigen in Nordhessen gefunden habe und zu meinem Rechtsanwalt gibt es identische Aussagen.
Ich bin unendlich froh, diese beiden Fachkompetenzen an meiner Seite zu haben...
Heute hat der Dümer‘sche Rechtsanwalt nun die Erwiderung auf sein Schreiben vom 30. Januar 2023 erhalten und ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickelt!
Für mich haben in den letzten zwei Jahren die „Wenn sie nicht...Dann...“-Sätze aus dem Hause Dümer schon fast zur Tagesordnung gehört und es ist heftig, wenn man als Bauträger für verursachte Baumängel weder die Subunternehmer zur Verantwortung zieht, noch die Mängel beseitigt - stattdessen dem Bauherren damit droht (und durchaus auch umgesetzt hat), sämtliche Handwerker vom Bauvorhaben abzuziehen, sollten Abschlagsrechnungen für Gewerke mit ungeklärten Mängeln nicht umgehend bezahlt werden!
Auch das Schreiben des Dümer-Rechtsanwaltes vom 30.01.2023 passt irgendwie dazu: Wenn ich die angebotenen € 5.000 nicht akzeptiere und den Restbetrag von € 27.000 bis zum 03.02.2023 nicht überweise, wird Klage eingereicht!
Anm.: Eben dieser Dümer-Rechtsanwalt hat mit Schreiben vom 11.11.2022 bereits eine gerichtliche Geltendmachung des offenen Werklohnes angekündigt - in diesem Schreiben ging es allerdings um einen Restbetrag von € 26.000 und ein Angebot von € 6.000!
Ggfs. nimmt ja nun auch ein Herr Dümer endlich einmal zur Kenntnis, dass die an meinem Bauvorhaben hinterlassenen Mängel seine Restforderung von rd. € 32.000 um ein Vielfaches übersteigen und sämtliche Mängel durch die Expertise meines Gutachters bestätigt sind.
Ich habe mir als Bauherrin sehr viel gefallen lassen (müssen) und sowohl von mir, als auch von Herrn Hornburg wurde während der Bauzeit häufig über Kleinigkeiten hinweggesehen - nach dem Motto „es ist zwar ein Fehler in der Ausführung, der nicht sein dürfte, der letztlich aber keine Konsequenzen haben wird“…
Über die jetzt - über ein Jahr nach dem Einzug - noch immer vorhandenen, teilweise katastrophalen Mängel und die damit verbundenen Mängelbeseitigungskosten, sollte sich Herr Dümer bzgl. seiner Forderungen ernsthafte Gedanken machen:
Sie sind nicht wegzudiskutieren und auch das Heizungsdilemma mit der verlorenen BAFA-Förderung (durch Einbau einer anderen Anlage) und die zwar vorgeschriebenen, aber fehlenden Maßnahmen, fällt in seinen Verantwortungsbereich.
Wenn schon ein „Heizungsfachbetrieb“ machen kann, was es will - wofür gibt es dann im Hause Dümer eine Bauleitung?
Aber diese Frage habe ich im Zusammenhang mit anderen Gewerken schon häufiger gestellt...
Im dritten Jahr Bauchaos angekommen, müssen die Probleme endlich ein Ende finden!