Baublog

Wir bauen ein Haus mit der Dümer GmbH

August 2023



Der letzte Eintrag liegt nun beinahe ein halbes Jahr zurück und Neuigkeiten (zumindest was Mängelbeseitigungsmaßnahmen der Fa. Dümer an meinem Haus betrifft) gibt es nicht.
Leider scheint Fa. Dümer auch keinerlei Interesse daran zu haben, auf das Vergleichsangebot meines Rechtsanwaltes einzugehen und so schüttelt eigentlich mittlerweile jeder, der mein Hausbaudilemma kennt, nur noch den Kopf, ist entsetzt und ich bin erstaunt, wie viele Menschen überhaupt davon wissen.

Zur momentanen Situation fällt mir wieder mein Satz aus dem Termin zur Vertragsunterzeichnung im Hause Dümer ein:
„Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – aber die Qualität eines Menschen zeigt sich daran, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird“!!

29.08.2023

Da mir ein Blick in die Statistik durch die Anzahl der Besucher immer wieder aufs Neue das große Interesse an meinem Baublog zeigt, am Monatsende nun einige Themen der letzten Wochen:

Thema 1:
Das Unwetter am 22.06.2023 ist auch an meinem Haus nicht spurlos vorübergegangen und dem Versicherungsgutachter sind bei seiner Bewertung auch zwei Dinge aufgefallen, die meinen Bauträger
- Fa. Dümer - betreffen:
Zunächst einen Garantieschaden am Dach, den ich meinem Rechtsanwalt mitgeteilt habe und des Weiteren der - direkt über dem Hauseingang befindliche - Balkon.
Lesern, die meinen Baublog schon länger verfolgen, ist die unendliche Geschichte der Plattenverlegung auf Loggia und Balkon bekannt:
Während des Unwetters sind die nach wie vor fehlerhaft und lose auf Stelzlagern verlegten Randplatten auf dem Balkon verrutscht, da die Mängel bis heute nicht beseitigt wurden und hier u.a. noch immer eine Abkantung zur Sicherung fehlt!
Der Gutachter weist mich auf meine Verkehrssicherungspflicht hin: Bei drohenden Unwetterlagen muss der Haupteingang meines Hauses normalerweise komplett abgesperrt sein.
Allen Beteiligten ist bereits durch meinen Baugutachter hinlänglich bekannt, dass hier eine akute Absturzgefahr sowie eine unzureichende Verkehrssicherheit - gerade bei unklaren Wetterverhältnissen - besteht, passiert ist nach wie vor nichts!

Fazit: Ab sofort werde ich das Tor zum Grundstück verschlossen halten und Besucher über die Freisprecheinrichtung der Klingel zum Nebeneingang dirigieren - das Haus wird dann derzeit durch den Hausanschlussraum betreten.
Eine unsägliche Situation, zumal sich weder die Nebeneingangstür, noch die Tür in den Flur vollständig öffnen lassen - bedingt durch den damaligen Planungsfehler meines Bauträgers hinsichtlich der Positionierung von Elt.-Schrank und Heizungsanlage!
Klappboxen mit Einkäufen sind nicht ins Haus zu bekommen, es lebe die wiederverwendbare Tragetasche und Pakete müssen „hochkant“ hineingetragen werden!
Außerdem möchte man nicht sämtliche Besucher durch einen Raum gehen lassen, der ist, was er ist: Ein Hausanschlussraum, in dem z.B. auch die Wäsche trocknet!!
Mein Rechtsanwalt ist informiert...

Thema 2:
Das Unwetter und die verregneten letzten Wochen haben uns wieder einmal eindringlich vor Augen geführt, dass - auch im Sommer und ohne Kaminofennutzung - ein regelmäßiges (mindestens) wöchentliches Leerungsintervall des Schornsteins unerlässlich ist!
Anmerkung für Neuleser: Der notwendige Anschluss des Schornsteins an die Entwässerung des Hauses wurde von meinem Bauträger nicht ausgeführt!
Am 23.06. hatte sich das Kondensat - trotz kürzlich erfolgter Leerung - auf dem Fußboden bis weit in die Küche verteilt, wir waren ab dem frühen Morgen in Hannover und haben das Dilemma dann erst nach unserer Rückkehr entdeckt.
Sockelleisten mussten abgebaut und die Küche aufwendig gereinigt werden (die Bodenfugen unter Verwendung von Domestos), Putz und Tapete sind sowieso nach 1,5 Jahren ohne Mangelbeseitigungsmaßnahmen mittlerweile vom braunen Kondensat durchtränkt.
Auch während der letzten Regenschauer gehörte eine regelmäßige Leerung zu unserem Pflichtprogramm: An längere Urlaube ist überhaupt nicht zu denken, eine ständige Fremdkontrolle möchten/können wir niemandem zumuten!

Sehr spannend in diesem Zusammenhang:
Der Bezirksschornsteinfegermeister hatte bereits bei seiner Abnahme das Fehlen jeglicher Schornsteinunterlagen beanstandet und dazu persönlich mit Fa. Dümer telefoniert - ihm wurde eine umgehende Aushändigung zugesagt. Hat er/habe ich als Bauherrin tatsächlich diese Dokumente von Fa. Dümer bekommen? Fehlanzeige!!
Um beim anstehenden Kehrtermin Diskussionen aus dem Wege zu gehen, habe ich mich in der letzten Woche intensiv mit den fehlenden Unterlagen auseinandergesetzt (kompliziert, wenn man überhaupt nicht weiß, worum es dabei eigentlich geht) und bin letztlich in der technischen Planungsabteilung der Fa. Schiedel/München fündig geworden:
Mein Gesprächspartner hat sich viel Zeit für mich genommen und war entsetzt, dass es beim Schornstein meines Hauses keinen bauseitigen Anschluss an den Abwasserkanal gibt!
Von ihm wurden mir ausführlich die vom Bezirksschornsteinfegermeister vermissten Unterlagen erklärt - eine nahezu 80-seitige Versetzanleitung, die grundsätzlich mit dem Schornstein ausgeliefert wird und Produktkennzeichnungsschilder enthält, bei denen es sich um die Allg. Bauartgenehmigung für den Schornstein handelt!
Er hat mich noch gesondert per Mail darüber informiert, wie diese Bauartgenehmigung auszufüllen ist. Im Anschluss daran habe ich die Versetzanleitung auf dem Postweg erhalten, da diese vom Bauherren grundsätzlich aufzubewahren ist.
Beim Lesen war das Entsetzen dann auf meiner Seite:
Bis einschl. Seite 24 werden unterschiedlichste Anschlussvarianten an die Hausentwässerung mittels HT DN 40 Rohren sowohl textlich, als auch bildlich aufgezeigt und die sich an diversen Stellen wiederholenden und grau hervorgehobenen Hinweise mit dem Vermerk „Wichtig!“ - (Ableitung 40mm zum Abwasserkanal für Kondensat- und Niederschlagswasser bauseits herstellen!) sind definitiv nicht zu übersehen!
Den Schornstein in Kenntnis dieser Versetzanleitung, mit den auf diversen Seiten unübersehbaren Hinweisen auf einen bauseitigen Anschluss an die Entwässerung „komplett ohne“ aufzustellen, ist unvorschriftsmäßig und für mich eine Fahrlässigkeit, die weder Bauträger, noch Bauleiter mit der immer wieder gern betonten jahrelangen Erfahrung einfach nicht passieren darf!
Mir erklärt sich jetzt, weshalb diese Unterlagen - trotz Anforderung des Bezirksschornsteinfegermeisters - nicht ausgehändigt wurden und ich möchte an dieser Stelle darüber nicht weiter spekulieren, Leser mit juristischem Hintergrund werden diese Tatsache allerdings sicherlich richtig einordnen können.

Thema 3:
Kürzlich habe ich den BAFA-Ablehnungsbescheid erhalten, somit ist der Vorgang dort endgültig abgeschlossen und die mir bereits zugesagte und von Dümer im Kaufpreis berücksichtigte Förderung unwiderruflich verloren!
Anmerkung für Neuleser: Fa. Dümer hat letztlich nicht die von dort ursprünglich für mein Haus geplante und von mir bezahlte - förderungsfähige - Heizung verbaut!

Thema 4:
Auch in Sachen „Fliesen“ gibt es nach wie vor keine Lösung:
Der Bauleiter hat dieses Gewerk beim ausführenden Handwerksunternehmen abgenommen, bereits kurz nach unserem Einzug lagen Fliesen hohl und wurden ausgetauscht, wenige Monate später nochmals das identische Procedere mit einer größeren Fliesenanzahl und mittlerweile gibt es keinen einzigen Raum im Haus ohne „Hohlklangfliesen“ und im EG-Bad bröckeln an diversen Stellen - mittlerweile 4 - die Fugen!
Der Fliesenlegermeister hatte seinen Verlegefehler schon im Frühjahr 2022 eingeräumt, mein Gutachter diesen „systemischen Verlegefehler“ vollumfänglich bestätigt, passiert ist seither nichts - bis zu einem kürzlichen Ortstermin am 31.07.2023, bei dem es allerdings gefühlt nicht wirklich primär um mich bzw. eine ernsthafte Planung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen in meinem Haus ging!
Kryptisch ausgedrückt: Wenn Handwerker nach Abschluss ihres Gewerkes grundsätzlich korrekt bezahlt werden, gibt es sicherlich ein größeres Engagement hinsichtlich noch auszuführender Arbeiten und Bauherren müssen nicht - wie Herr Dümer es nannte - in ein „Dreiecksverhältnis“ involviert werden!
Übrigens handelt es sich lt. Fliesenleger vielmehr um ein „Vierecksverhältnis“ und Mängelbeseitigungsmaßnahmen an meinem Haus rücken damit wohl in noch weitere Ferne...

Teilnehmer an diesem Ortstermin waren übrigens der Fliesenleger in Begleitung seines Rechtsanwaltes, Daniel Dümer in Begleitung seines Bauleiters sowie mein Mann und ich...

Für ein genaueres Bild besuchen Sie das Mängelprotokoll !

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